FÖRDERUNG - Brucker Biofernwärme GmbH

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Förderung Biofernwärme Bruck Mur

Förderung


4 Schritte zu den Förderungen
Im Folgenden finden Sie die genauen Informationen zu den Förderungen, die für den Anschluss an die Brucker BioFernwärme GmbH gewährt werden.  

1. Finanzieller Ablauf


Bei Unterzeichnung des Wärmeliefervertrages, bzw. bei Baubeginn ihrer Zuleitungen werden € 10.000, -- fällig, die Sie bitte auf das Konto  
 
IBAN: AT15 38023000 0121 4790
BIC.: RZSTAT2G023 RAIBA Oststeiermark Nord Dechantskircheneinzahlen.

Nach Montage der Übergabestation wird der Rest der Anschlusskosten fällig.

2. "Raus aus Öl und Gas" Förderung


Die Einreichung für die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022 verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Diese muss elektronisch erfolgen.  
 

Nach Unterzeichnung des Wärmeliefervertrages führen Sie bitte die Registrierungen bis längstens 31.12.2022 durch. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt werden. Sollte sich die Abrechnung innerhalb der 6 Monate nicht ausgehen, können Sie sich nach Ablauf der Frist noch einmal neu registrieren und bekommen weitere 6 Monate Frist.  

Für die Förder-Registrierung benötigen Sie:

  • Vor- und Nachname des Antragsstellers/der Antragstellerin
  • Geburtsdatum
  • Postanschrift (diese kann vom Anlagenort abweichen)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Leistung in kW
  • Gesamtkosten der Heizungsumstellung
           
Für die Förderabrechnung benötigen Sie:

  • Ein Energieberatungsprotokoll oder ein gültiger Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept
  • Eine individuelle Energieberatung kann über die geförderte Energieberatung des Land Steiermark kostenlos in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ich-tus.steiermark.at unter dem Reiter „Beratung“ oder telefonisch unter 0316/877-3955.  
  • Alle Rechnungen für den Anschluss, von BBFW, Elektriker und Installateur
  • Den IBAN des Antragsstellers/der Antragstellerin
  • Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
  • Den Meldezettel des Antragsstellers/der Antragstellerin (Der/die Antragssteller/in muss nicht am Anlagenort gemeldet sein)
  • Bestätigung der Gemeinde, dass das Gebäude im Gemeindegebiet liegt

               
Folgende Vorgehensweise ist zu empfehlen:
 
Vereinbaren Sie zunächst eine Energieberatung und lassen Sie ein Energieberatungsprotokoll erstellen. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen.
 
Schritt 1:
Registrieren Sie sich danach mit dem baureifen Projekt. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun für Sie reserviert.  
 
Schritt 2:
Die Antragstellung muss spätestens 26 Wochen (das entspricht ca. 6 Monaten) nach Registrierung durchgeführt werden. Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungsprotokoll / Energieausweis / Gesamtsanierungskonzept) sind hier ebenfalls online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.

 
Download:
     

3. Förderung des Land Steiermark


Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet gemeinsam mit den steirischen Nah-/Fernwärmenetzunternehmen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse für Anschlüsse an Nah- und Fernwärmenetze.
 
Die Landesförderung wird für Sie von der Brucker BioFernwärme GmbH abgewickelt.
Für die Landesförderung werden folgende Informationen und Dokumente benötigt:
 
    • Vor- und Nachname des Antragsstellers/der Antragstellerin
    • Geburtsdatum (bzw. bei Firmen die Firmenbuchnummer)
    • Nennung des bisherigen Heizsystems
    • Bruttogeschoßfläche
    • Anzahl der Wohnungen im Gebäude (bei Mehrfamilienwohnhaus)
    • Die unterschriebene Einverständniserklärung

Download:

   

Gemeindeförderung:
Die Gemeinde Bruck/Mur bietet auch eine Förderung für den Anschluss an die Bio Fernwärme an. Diese Förderung ist ausschließlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin selbst bei der Gemeinde zu beantragen.
 
Download:


 

4. Sauberes Heizen für Alle


Mit der Förderung „Sauber Heizen für Alle" werden einkommensschwache Haushalte in Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern beim Umstieg von fossilen und strombetriebenen Heizungsanlagen auf klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt.
Details zur Förderung finden Sie unter: www.sauber-heizen.at oder beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung A15 Energie, Wohnbau, Technik - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung Tel: 0 316/877-3955.

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